Elternbeiträge

Kosten für die Betreuung - die rechtlichen Regelungen zu den Elternbeiträgen

Die Eltern oder diesen rechtlich gleichgestellten Personen, mit denen das zu betreuende/betreute Kind zusammenlebt, haben für die Betreuung ihres Kindes monatliche "Elternbeiträge" zu entrichten. Grundlage zur Beitragserhebung ist die Satzung über Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung.

Der Beitrag wird entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern vom Jugendamt für alle in Dortmunder Tageseinrichtungen betreuten Kinder festgesetzt.

Zu diesem Zweck teilt der Träger der Einrichtung dem Jugendamt umgehend nach Aufnahme des Kindes Namen, Anschrift, Geburtsdatum, die Aufnahme- und Abmeldedaten, Betreuungsform sowie die Daten der Eltern mit.

Die Eltern haben dem Jugendamt Dortmund ihre Einkommensverhältnisse schriftlich anzugeben und nachzuweisen, damit ermittelt werden kann, welche Einkommensgruppe ihren Elternbeiträgen zugrunde zu legen ist. Den Vordruck "Erklärung zum Elterneinkommen" sowie das Merkblatt zu den Elternbeiträgen finden Sie auf der Homepage der Stadt Dortmund.

Auf Antrag können die Elternbeiträge ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung den Familien nicht zuzumuten ist.